Bei der Aufarbeitung von Unglücken wie der Ahrtalflut oder der Loveparade stößt das Strafrecht schnell an seine Grenzen. Das Amt des Bundesopferbeauftragten verspricht Abhilfe – und geht dennoch nicht weit genug.
Bei der Aufarbeitung von Unglücken wie der Ahrtalflut oder der Loveparade stößt das Strafrecht schnell an seine Grenzen. Das Amt des Bundesopferbeauftragten verspricht Abhilfe –…