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Storia in 4 fonti

Mehr Transparenz: Berlin soll ein Mietenkataster bekommen

Berlin (dpa/bb) - Berlin soll als erstes Bundesland ein umfassendes Mietenkataster bekommen. Das Landesparlament will bei seiner Sitzung im Lauf des Tages ein sogenanntes Wohnraumsicherungsgesetz beschließen. Das Wohn- und Mietenkataster ist ein zentraler Bestandteil davon. Was ist das Wohn- und Mietenkataster? Das geplante Wohn- und Mietenkataster ist eine Übersicht zu im Idealfall sämtlichen Mietwohnungen im Land Berlin - rund 1,7 Millionen. Es soll digital geführt werden und Daten wie die Adresse, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, die Nettokaltmiete und die Zusammensetzung der Nebenkosten umfassen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen soll dafür zuständig sein. Wozu soll das gut sein? In Berlin herrscht Wohnungsmangel, die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Manche Vermieter verlangen dabei mehr, als sie eigentlich dürften. Oft fällt das lange Zeit gar nicht auf. Ein Mietenkataster ermöglicht nach Ansicht der Befürworter das Aufdecken rechtswidriger Miethöhen und erschwert Verstöße gegen das Mietrecht. Haben Mieter Zugriff auf all diese Daten? Nein. Öffentlich zugänglich soll das Kataster nicht sein - niemand kann einfach nachgucken, wie hoch die Miete in der Nachbarwohnung ist oder im Haus drei Straßen weiter. Das wäre juristisch auch kaum machbar. Aber die Behörden können die Daten nutzen – und künftig einfacher feststellen, ob überhöhte Mieten verlangt werden. Welche Regeln müssen Vermieter einhalten?Für die Höhe der Miete gelten grundsätzlich Regeln. Sie darf laut der in ganz Berlin geltenden Mietpreisbremse die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um zehn Prozent übersteigen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird. Laut dem Wirtschaftsstrafgesetz gelten Mieten generell als überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ab einem Wert von 50 Prozent darüber wird von Wuchermieten gesprochen. In solchen Fällen kann es sich sogar um eine Straftat handeln.Wann steht das Kataster zur Verfügung?Die Erfassung der Daten und der Aufbau der Datenbank funktionieren nicht mit einem Fingerschnippen. Außerdem bekommen Vermieter beziehungsweise die von ihnen beauftragten Wohnungsverwaltungen nach der Aktivierung des Katasters zunächst ein Jahr Zeit, bis die Eintragungspflicht gilt. Die Hoffnung des Projekts ist, dass Vermieter überhöhte Mieten freiwillig absenken, bevor sie ihre Daten eintragen – um späteren Ärger zu vermeiden. Müssen Vermieter die Daten herausgeben? Ja, grundsätzlich sind sie dazu rechtlich verpflichtet. Wenn sie das ignorieren, droht ein Bußgeld. Allerdings können sie Daten verweigern, mit denen sie sich in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren selbst belasten würden. Machen sie davon Gebrauch, wird das ebenfalls im Kataster vermerkt und den zuständigen Stellen mitgeteilt. Diese können dann zum Beispiel Kontakt mit dem Mieter aufnehmen, um die gewünschten Daten zu erhalten. Kritiker sehen an dieser Stelle den Ansatzpunkt für zahllose Gerichtsverfahren.Was passiert mit den Millionen von Daten?Wenn die Vermieter ihre Angaben gemacht haben, ist eine zentrale, KI-gestützte Vorprüfung durch die Senatsbauverwaltung vorgesehen. Auf diese Weise sollen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mietrecht entdeckt werden. Falls das passiert, werden sie im Mietkataster eingetragen. Die Vermieter bekommen einen Hinweis, dass es eine Auffälligkeit gegeben hat. Auch an die jeweils zuständige Behörde wie die Ämter für Bürgerdienste oder die Staatsanwaltschaft geht eine Meldung raus.Was passiert bei überhöhten Mieten? Die Behörden entscheiden wie schon jetzt selbstständig, ob sie ein Verfahren einleiten oder nicht. Sind vonseiten der Vermieter weitere Dokumente erforderlich, um bestimmte Angaben zu belegen, können sie digital in das Kataster hochgeladen werden.Finden das Kataster alle gut? Nein, die Einschätzungen dazu gehen weit auseinander. SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh lobt das Projekt als „Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik“ und als Vorbild für andere Bundesländer. „Das Berliner Mietenkataster wird zu einer Marke für Gerechtigkeit durch Transparenz werden.“ Auch der Berliner Mieterverein sieht darin einen großen Schritt nach vorn. Der Vermieterverband Haus und Grund ist ganz anderer Ansicht und bezweifelt, ob das Mietenkataster seinen Zweck erfüllt und ob das dafür notwendige Gesetz überhaupt rechtskonform ist.© dpa-infocom, dpa:260702-930-319407/1

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