Sie sind ein beliebtes Steuersparmodell: Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings: Bei Lebensversicherungen funktioniert das nur verzögert.

Sie sind ein beliebtes Steuersparmodell: Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings: Bei Lebensversicherungen funktioniert das nur verzögert.

Sie sind ein beliebtes Steuersparmodell: Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings: Bei Lebensversicherungen funktioniert das nur verzögert.