Wenn Empfänger von Grundsicherung ungepflegt oder alkoholisiert zum Vorstellungsgespräch antreten, kann es für sie teuer werden. Das sagt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit aus.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Grundsicherung“. Lesen Sie jetzt „Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung“.

Wenn Empfänger von Grundsicherung ungepflegt oder alkoholisiert zum Vorstellungsgespräch antreten, kann es für sie teuer werden. Das sagt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit…

Leistungsempfänger, die beim Bewerbungsgespräch ungepflegt oder alkoholisiert sind, bekommen künftig Probleme. Die Arbeitsagentur stuft das als Pflichtverletzung ein.