Ein 15-Jähriger hatte zwei Schüler seiner Ex-Schule mit einem Hammer verletzt. Dafür erhielt er eine Jugendstrafe von vier Jahren. Doch das Urteil wird zumindest vorerst nicht rechtskräftig.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vier Jahre Jugendstrafe“. Lesen Sie jetzt „Revision gegen Urteil nach Hammerangriff auf Schüler“.

Ein 15-Jähriger hatte zwei Schüler seiner Ex-Schule mit einem Hammer verletzt. Dafür erhielt er eine Jugendstrafe von vier Jahren. Doch das Urteil wird zumindest vorerst nicht…