Die Bundesregierung reformiert das Arbeitszeitgesetz: wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, elektronische Erfassung. Wie kommt das bei Arbeitnehmern an? Drei Perspektiven aus der Praxis.

Ein Entwurf des Arbeitsministeriums sieht Alternativen zum Acht-Stunden-Tag vor, aber nur in Firmen mit Tarifvertrag. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden.

Die Bundesregierung reformiert das Arbeitszeitgesetz: wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, elektronische Erfassung. Wie kommt das bei Arbeitnehmern an? Drei Perspektiven…