Essen (dpa/lnw) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert landesweit klare und verbindliche Regelungen zum Hitzeschutz für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen - auch für die Sekundarstufe II. Die derzeitige Erlasslage schließe Oberstufenschüler und damit faktisch auch ihre Lehrkräfte von Hitzefrei aus, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende Ayla Celik. Aus Sicht der Gewerkschaft sei Hitzeschutz jedoch keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen.Die zunehmenden und länger andauernden Hitzeperioden machten deutlich, dass die bestehenden Regelungen weder ausreichend noch zeitgemäß seien, bemängelte Celik. „Ob Unterricht bei extremer Hitze unter vertretbaren Bedingungen stattfinden kann, hängt vielerorts von der baulichen Ausstattung der Schulen und damit letztlich von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen ab.“ Kein Hitzeschutz nach KassenlageHitzeschutz nach Kassenlage oder Gebäudezustand dürfe es aber nicht länger geben, unterstrich Celik. Tatsächlich seien die meisten Schulgebäude noch immer keine verlässlichen klimaresistenten Lern- und Arbeitsorte. Wenn der Deutsche Wetterdienst vor extremer Hitze warne und in Klassenräumen Temperaturen erreicht würden, die gesundes Lernen und Arbeiten erheblich erschwerten oder unmöglich machten, gebe es eindeutig Handlungsbedarf. „Die zunehmenden und länger andauernden Hitzeperioden machen deutlich, dass die bestehenden Regelungen weder ausreichend noch zeitgemäß sind.“. Hier sei die Landesregierung gefordert, für verbindliche und gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen.© dpa-infocom, dpa:260619-930-247970/1

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Die Temperaturen steigen auf über 30 Grad, die Klassenräume heizen sich auf. Wann können Kinder und Jugendliche auf Hitzefrei hoffen?

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Die GEW fordert klare Hitzeschutz-Regeln für alle Schulen in NRW. Bisher gibt es für Oberstufenschüler und ihre Lehrkräfte kein Hitzefrei.

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