Beschäftigte in Elternzeit genießen einen gewissen Kündigungsschutz. Auch kurz vorher kann der Arbeitgeber nicht einfach kündigen. Das gilt auch für mehrere Abschnitte, wie nun ein Gericht entschied.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten“.

Beschäftigte in Elternzeit genießen einen gewissen Kündigungsschutz. Auch kurz vorher kann der Arbeitgeber nicht einfach kündigen. Das gilt auch für mehrere Abschnitte, wie nun…