Nach drei Jahren Schonzeit dürfen Bodenseefischer von 2027 an wieder Felchen fangen - allerdings unter strengeren Auflagen als früher. Das haben die Anrainerstaaten Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein bei einer Sitzung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) im bayerischen Wasserburg beschlossen.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach Jahren der Schonzeit“. Lesen Sie jetzt „Dieser Bodensee-Fisch könnte wieder auf dem Teller landen“.

Felchen sind selten auf den Speisekarten rund um den Bodensee. Nun prüfen Fachleute, ob der Traditionsfisch bald wieder gefischt werden darf – unter neuen Auflagen.