Potsdam/Berlin (dpa/bb) - Ob und wann es Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler gibt, entscheiden in Berlin und Brandenburg die Schulleitungen. Grundsätzlich sei kürzerer Unterricht für die Klassenstufen 1 bis 10 in Brandenburg möglich, heißt es aus dem Bildungsministerium. Entscheidend seien die Bedingungen an den einzelnen Schulen - also wie heiß es etwa in den Klassenräumen ist. „Werden um 10.00 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12.00 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist“, heißt es in der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift für die Schulen. Denkbar seien neben Ausfall auch verkürzte Schulstunden.In der Oberschule: Besser keine Klausuren bei extremer HitzeFür alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 soll der Unterricht in Brandenburg dagegen normal stattfinden. Allerdings: „Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.“Auch in Berlin werden Schülerinnen und Schüler bei Hitze nicht automatisch nach Hause geschickt. Denn grundsätzlich gelte die Schulpflicht und ein Ausfall sollte die Ausnahme sein, argumentiert die Bildungsverwaltung. Darum gebe es kein gewöhnliches Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr.Berlin setzt auf kürzere Schulstunden„Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden“, so ein Sprecher der Berliner Verwaltung. „Nur wenn das nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen.“ Auch an sehr heißen Tagen soll das Betreuungsangebot für Kinder an den Schulen in Berlin und Brandenburg aufrechterhalten bleiben. Das gelte auch für das übliche Angebot fürs Mittagessen, wo auch kühle Getränke zur Verfügung gestellt werden, so die Berliner Bildungsverwaltung.© dpa-infocom, dpa:260618-930-240865/1

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