Bei der Suche nach einem Drogendealer kontrollieren Polizisten in Berlin aufgrund einer Personenbeschreibung einen Mann. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus, weil der Kläger schwarz ist.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Diskriminierung“. Lesen Sie jetzt „Urteil: Entschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle“.

Polizisten sind auf einem Partygelände unterwegs und vermuten eine Drogenübergabe. Der Dealer entfernt sich unerkannt. Die Beamten kontrollieren später einen Mann. Dafür soll das…