Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Frist beachten“. Lesen Sie jetzt „Neu in Berlin? Das gilt bei den Wahlen im September“.

Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.

Berlin (dpa/bb) - Der Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu…

Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.