Wiesbaden/Gießen/Frankfurt (dpa/lhe) - Anders als in Baden-Württemberg ist das Rauchen in hessischen Freibädern meist erlaubt. „Das Rauchen ist in unseren Freibädern nicht verboten“, teilen etwa die Stadtwerke Gießen auf Anfrage mit. In anderen Freibädern gibt es extra ausgewiesene Bereiche für Raucherinnen und Raucher, etwa in Kassel und Frankfurt. Wieder andere Freibäder hingegen weisen nicht die Raucherbereiche aus, sondern schreiben fest, wo Rauchen verboten ist. „Das Rauchen im Freibad ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badeplattenbereichs sowie der Spielanlagen gestattet, wenn andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt werden“, heißt es in der Badeordnung der Freibäder in Wiesbaden, wie der Betreiber mattiaqua mitteilt.Im Südwesten ist am 1. Juni eine Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa„In den Darmstädter Freibädern ist das Rauchen nicht generell verboten, jedoch deutlich eingeschränkt“, schreibt die Stadt Darmstadt. Rauchen jeglicher Art sei im gesamten Becken-, Ufer-, Sanitär-, Umkleide-, Kinder- und Planschbereich sowie auf angrenzenden Spiel-, Aufenthalts- und Liegeflächen verboten. Erlaubt sei es nur außerhalb dieser Bereiche – extra ausgewiesen seien diese nicht.Rauchverbot in Baden-Württemberg ausgeweitetAm 1. Juni ist in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Das sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen und eben auch in Freibädern. Zigaretten- und E-Zigaretten-Raucher haben es in Hessens Freibädern leichter als andere: Die sind – mit den genannten Einschränkungen – meist erlaubt. Wer lieber etwas anderes raucht, sollte das nicht im Schwimmbad tun: „Shishas, Wasserpfeifen sowie E-Shishas sind darüber hinaus generell nicht erlaubt“, teilt Darmstadt mit – und so sieht es in den meisten anderen Freibädern aus. Auch in Frankfurt sind Shishas verboten. Aus Wiesbaden heißt es zudem: „Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis ist in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.“© dpa-infocom, dpa:260614-930-219619/1

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