Münster (dpa) - Ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Münster um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn 1 im Münsterland ist vom Tisch. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Autofahrer seine Klage zurückgenommen. Die mündliche Verhandlung am 18. Juni fällt damit aus. Der Autofahrer hatte bezweifelt, dass es für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 120 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Richtung Bremen eine Grundlage gebe. Nach seiner Auffassung müsste er die Verkehrszeichen nicht beachten, weil sie rechtswidrig seien. Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes hatte als Grund eine gestiegene Unfallgefahr angegeben. Die Autobahn 1 (Köln-Bremen) ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung von Nordrhein-Westfalen in Richtung Norddeutschland. Ab dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück erreicht die A1 Niedersachsen.© dpa-infocom, dpa:260610-930-200536/1

Münster (dpa) - Eine auf der Autobahn 1 im Münsterland angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist am 18. Juni (9.00 Uhr) Thema vor dem Verwaltungsgericht in Münster. Laut den…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verwaltungsrecht“. Lesen Sie jetzt „Tempo 120 auf der A1: Gericht prüft Rechtmäßigkeit“.

Die Autobahn GmbH sieht eine erhöhte Unfallgefahr, der Kläger widerspricht: Das Tempolimit auf der A1 beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Münster.

Münster (dpa) - Ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Münster um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn 1 im Münsterland ist vom Tisch. Nach Angaben eines…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verwaltungsrecht“. Lesen Sie jetzt „Tempo 120 auf der A1: Autofahrer zieht Klage zurück“.

Die Autobahn GmbH sieht eine erhöhte Unfallgefahr, ein Autofahrer will sich nicht an Tempo 120 auf der A1 im Münsterland halten. Jetzt hat er einen Rückzieher gemacht.