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Storia in 4 fonti

Lange Haft für tödliche Schüsse - Streit um Steuerschulden

Hamburg (dpa/lno) - Wegen tödlicher Schüsse auf einen 34-Jährigen in Hamburg-Billstedt hat das Landgericht einen Angeklagten zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 39-Jährigen wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Die Anklage hatte auf Mord und versuchten Mord gelautet.Nach Feststellung des Gerichts hatte der Türke am 26. Oktober 2024 in einer Wohnung auf zwei Brüder mindestens achtmal mit einer Pistole geschossen. Der 34-Jährige starb noch am Tatort, dessen damals 30 Jahre alter Bruder wurde schwer verletzt und im Krankenhaus per Notoperation gerettet. Angeklagter und Opfer befreundetDie Tat habe sich in einem undurchsichtigen Milieu abgespielt, das von Drogen, illegalem Aufenthalt, ungeklärten Wohn- und Arbeitsverhältnissen geprägt sei, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Hintergrund sei ein Streit um angebliche Schulden des Angeklagten gewesen. Der 39-Jährige kannte die späteren Opfer aus der Türkei und war lange Zeit mit ihnen befreundet gewesen. Im Jahr 2023 eröffnete der 34-Jährige einen Kiosk in Billstedt. Dann fand er jedoch einen festen Job und bat den Freund, den Kioskbetrieb zu übernehmen, wie Steinmann erklärte. Streit um SteuerschuldenEs sei fraglich, ob der Kioskinhaber gewusst habe, dass der Angeklagte seit Jahren illegal in Deutschland lebte. Er war 2018 wegen Drogenhandels zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden und danach untergetaucht. Für den Betrieb des Kiosks forderte das Finanzamt Steuern, schließlich in fünfstelliger Höhe, wie Steinmann sagte. Es nahm den offiziellen Kioskbetreiber in die Pflicht und ließ bei dem 34-Jährigen das Konto pfänden. Die Brüder forderten den Angeklagten auf, die Steuerschulden zu bezahlen. Schließlich drohten sie mit rechtlichen Schritten gegen den Freund. Bedrohliche Geste mit PatroneAm Tattag verabredeten sich die Männer zu einem Gespräch. Zu dem Treffen in der Wohnung der Brüder nahm der Angeklagte eine mit 13 Schuss geladene Pistole mit. Als der lautstarke Streit eskalierte, zog er die Waffe, entnahm ihr eine Patrone und warf sie auf ein Sofa. Die Geste erinnere an Mafiastrukturen, sagte der Richter. Sie habe klarmachen sollen, dass es sich um keine Spielzeugpistole handelte. Die beiden Brüder hätten jeder ein Messer ergriffen und seien auf den Angeklagten zugegangen, um ihn zu entwaffnen. In dieser Situation habe der 39-Jährige die ersten beiden Schüsse auf den älteren Bruder abgegeben. Beide Brüder versuchten den Angaben nach, sich weiter zur Wehr zu setzen und verletzten auch den Angeklagten. Dieser gab mindestens sechs weitere Schüsse ab und traf dabei auch den jüngeren Bruder. Ein vierter anwesender Mann griff ein und schlug dem Angeklagten die Pistole aus der Hand. Die Verteidigerinnen forderten Freispruch für ihren Mandanten. Bernhard Sprengel/dpaSchüsse nicht in NotwehrDer 39-Jährige lief auf die Straße und rief blutüberströmt „Ambulanz!“. Eine Nachbarin wählte den Notruf. Den eintreffenden Polizisten sagte der Angeklagte nach Angaben des Richters: Er habe einen Mann erschossen. Daraufhin nahmen die Beamten ihn fest. „An der uneingeschränkten Schuld des Angeklagten bestehen keine Zweifel“, sagte Steinmann. Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Handlung ihres Mandanten als Notwehr bezeichnet und Freispruch gefordert. Das wies das Gericht zurück. Die akute Bedrohung mit der Pistole habe einen Angriff dargestellt, dem die Brüder zuvorkommen wollten. Die Schüsse seien nicht gerechtfertigt gewesen.Augenzeugen tauchen unterSteinmann bedauerte, dass das Gericht die einzigen beiden Augenzeugen nicht vernehmen konnte. Der jüngere Bruder habe auch gegen Zusicherung freien Geleits und Übernahme der Reisekosten nicht aus der Türkei nach Hamburg kommen wollen. Auch der zweite Zeuge sei nicht greifbar gewesen. Nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei lagen dem Gericht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.© dpa-infocom, dpa:260604-930-174394/1

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