Das Verwaltungsgericht Berlin hat es dem Kulturstaatsminister am 30. April untersagt, Buchhändlerinnen, denen er den Buchhandlungspreis vorenthält, Extremistinnen zu nennen. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „«Politische Extremisten»“. Lesen Sie jetzt „Weimer geht nicht gegen Entscheidung im Buchladen-Streit vor“.

Laut Gericht darf der Kulturstaatsminister die Betreiberinnen eines Berliner Buchladens nicht «politische Extremisten» nennen. Jetzt ist klar, dass Weimer dagegen keine weiteren…