Eine auf Basis des Jugendschutzes durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordnete Blockade zweier Pornoseiten ist laut dem Beschluss sofort vollziehbar.

Wie lange es dauern kann, bis Internetseiten mit pornografischen Inhalten, die gegen den Jugendschutz verstoßen, gesperrt werden, zeigt der Fall zweier Seiten eines Betreibers aus…

Eine auf Basis des Jugendschutzes durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordnete Blockade zweier Pornoseiten ist laut dem Beschluss sofort vollziehbar.