Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen Familiengeld klar. Der Freistaat drängt auf eine Änderung des EU-Rechts.

Jahrelang zelebrierte die CSU um Ministerpräsident Markus Söder Bayerns Familiengeld als große Errungenschaft. Das Urteil von Europas obersten Richtern passt so gar nicht dazu.

Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen…