Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte eine ehemalige Angestellte der Caritas.

Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen…

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in…

Eine Caritas-Schwangerschaftsberaterin tritt aus der Kirche aus – und wird daraufhin gekündigt. Der Europäische Gerichtshof urteilt nun, dass die Mitarbeiterin keinen…