Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte, fragen aber nicht danach, wie sie zusammenhängen. Das ist ein schwerer Fehler.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Der Verfassungsschutz war sich sicher: Die AfD ist rechtsextremistisch. Die Verwaltungsrichter sind nicht davon überzeugt – und heben drei Punkte hervor.

Es ist nun schwerer, die Partei mit Schlagworten zu verteufeln. Die Herausforderung, sie politisch zu stellen, ist nicht kleiner geworden.

Die Kölner Gerichtsentscheidung ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz. Er wird nun noch ausführlicher darlegen müssen, warum er die AfD für rechtsextrem hält.

Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte,…