Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte, fragen aber nicht danach, wie sie zusammenhängen. Das ist ein schwerer Fehler.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Der Verfassungsschutz war sich sicher: Die AfD ist rechtsextremistisch. Die Verwaltungsrichter sind nicht davon überzeugt – und heben drei Punkte hervor.