Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln. Die Parteispitze fordert, die Debatte über ein Parteiverbot zu beenden.

In der Frühzeit der Bundesrepublik wurden extremistische Parteien in Karlsruhe verboten. Dieses Instrument steht im Blick auf die AfD nicht mehr zur Verfügung.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln. Die Parteispitze fordert, die Debatte über ein Parteiverbot zu beenden.

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Der Verfassungsschutz war sich sicher: Die AfD ist rechtsextremistisch. Die Verwaltungsrichter sind nicht davon überzeugt – und heben drei Punkte hervor.

Die Kölner Gerichtsentscheidung ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz. Er wird nun noch ausführlicher darlegen müssen, warum er die AfD für rechtsextrem hält.

Auch nach der Klatsche für den Verfassungsschutz besteht für die AfD zum Triumphieren kein Anlass. Sie hat es noch einmal schriftlich, dass es Grenzen gibt.