Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als rechtsextremistisch einstufen. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als rechtsextremistisch einstufen. Dabei handelt…