Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Mehr in Kürze

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass…

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln. Die Parteispitze fordert, die Debatte über ein Parteiverbot zu beenden.

Der Verfassungsschutz war sich sicher: Die AfD ist rechtsextremistisch. Die Verwaltungsrichter sind nicht davon überzeugt – und heben drei Punkte hervor.

Die Kölner Gerichtsentscheidung ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz. Er wird nun noch ausführlicher darlegen müssen, warum er die AfD für rechtsextrem hält.

Das Verwaltungsgericht Köln erkennt kein Gesamtbild verfassungsfeindlicher Bestrebungen bei der AfD. Die Richter selbst sehen im Einzelnen durchaus extremistische Programmpunkte,…