Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stellt fest, dass die Medienaufsicht Rheinland-Pfalz Netzprovider nicht anweisen darf, Seiten wie Pornhub und Youporn zu sperren. So wird der Jugendschutz unmöglich.

Die Verfügungen gegen Pornoplattformen scheitern vor Gericht. Nationale Regeln seien wegen EU-Vorrangs nicht anwendbar.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stellt fest, dass die Medienaufsicht Rheinland-Pfalz Netzprovider nicht anweisen darf, Seiten wie Pornhub und Youporn zu sperren.…