Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.

Ob Elektronik, Spielzeug oder Klamotten: Auf der Amazon-Webseite wird man fündig. Schließlich verkauft da nicht nur Amazon selbst, sondern auch andere Firmen. Aber geht es dabei…

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen,…