Der sogenannte Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald darf vorerst nicht geschossen werden – das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Dabei hatte sogar der Naturschutzbund das Vorhaben einer grünen Ministerin unterstützt.

Das Verwaltungsgericht stoppt den geplanten Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs - vorerst. Was hinter der Entscheidung steckt und wie die Debatte weitergeht.

Der sogenannte Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald darf vorerst nicht geschossen werden – das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Dabei hatte sogar der…