Ein Polizist und ein Autohändler mit Nebengeschäft sind Motorradkumpels. Ihre Chats seien «keine normale Kommunikation» für einen Kripobeamten, sagt das Gericht.

Ein Drogenfahnder aus Offenbach hat einer Bande von Rauschgifthändlern mit Hinweisen geholfen. Das Landgericht Darmstadt hat ihn deshalb verurteilt. Damit kann er nicht Beamter…

Ein Polizist und ein Autohändler mit Nebengeschäft sind Motorradkumpels. Ihre Chats seien «keine normale Kommunikation» für einen Kripobeamten, sagt das Gericht.