Teilnehmer des „Potsdamer Geheimtreffens“ wollten Aussagen von „Correctiv“ verbieten lassen, doch scheiterten vor Gericht. Ein Rechtsexperte findet die Begründung des Urteils befremdlich – worauf wiederum ein an der Recherche beteiligter Reporter öffentlich antwortet.

Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten…

Teilnehmer des „Potsdamer Geheimtreffens“ wollten Aussagen von „Correctiv“ verbieten lassen, doch scheiterten vor Gericht. Ein Rechtsexperte findet die Begründung des Urteils…

Die Journalistengruppe „Correctiv“ hat vor dem Landgericht Hamburg einen Prozess zum „Geheimplan gegen Deutschland“ und dem ominösen Treffen in Potsdam gewonnen. Ist das wirklich…