Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten erkennen, wann es sich um eine Wiedergabe von Äußerungen oder um eine Kommentierung handle.

Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten…

Teilnehmer des „Potsdamer Geheimtreffens“ wollten Aussagen von „Correctiv“ verbieten lassen, doch scheiterten vor Gericht. Ein Rechtsexperte findet die Begründung des Urteils…