Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten erkennen, wann es sich um eine Wiedergabe von Äußerungen oder um eine Kommentierung handle.

Hunderttausende gingen nach dem «Potsdamer Treffen» gegen rechts auf die Straße. Auslöser war ein «Correctiv»-Bericht. Teilnehmer des Treffens klagen seither. Jetzt gibt es eine…

Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten…

Teilnehmer des „Potsdamer Geheimtreffens“ wollten Aussagen von „Correctiv“ verbieten lassen, doch scheiterten vor Gericht. Ein Rechtsexperte findet die Begründung des Urteils…