Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien aber für alle EU-Mitgliedstaaten bindend, sagen die Richter nun.

Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien aber für alle…

Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien aber für alle…

Der Streit zwischen Warschau und Brüssel, um den es im aktuellen Straßburger Urteil geht, ist nicht mehr virulent. Das Urteil über die Unabhängigkeit der Justiz ist dennoch…