Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen.

Immobilieneigentümer und Steuerzahlerbund halten die Neuregelung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof wird erste Entscheidungen verkünden.

Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München hat in zweiter Instanz die…