Die Klägerin ist Muslima und Rechtsanwältin. Das Tragen eines Kopftuchs sieht sie als religiös verbindlich an – und will es auch während ihrer Arbeit als Richterin in Hessen tragen. Ein Gericht entschied nun gegen sie.

Eine Juristin darf nicht Staatsanwältin oder Richterin werden, wenn sie darauf besteht, ihr Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Das haben Verwaltungsrichter entschieden.

Die Klägerin ist Muslima und Rechtsanwältin. Das Tragen eines Kopftuchs sieht sie als religiös verbindlich an – und will es auch während ihrer Arbeit als Richterin in Hessen…