Neben dem violetten Kreuz sind künftig auch andere Fahnen an Kirchengebäuden erlaubt. Um Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt wird noch gerungen.

Die EKD plant, das Flaggenverbot an Kirchen aufzuheben. Doch könnte dadurch ihre Identität verwässert werden. Eine Kirche sollte sich nicht gemein machen.

Neben dem violetten Kreuz sind künftig auch andere Fahnen an Kirchengebäuden erlaubt. Um Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt wird noch gerungen.