Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Grund sind mangelnde Kompetenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes aus der Corona-Zeit für nichtig erklärt. Grund sind mangelnde Kompetenzen.

Es ist richtig, dass Mediziner sich nicht vor der Verantwortung drücken. Die Regeln zur Triage während Corona sind nichtig. Und die Politik muss neu nachdenken.