Das Oberlandesgericht München hat den Russlanddeutschen Dieter S. wegen Spionagetätigkeiten in Deutschland verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen.

Das Oberlandesgericht München hat den Russlanddeutschen Dieter S. wegen Spionagetätigkeiten in Deutschland verurteilt. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen.

Drei Männer stehen ab Dezember in Frankfurt vor Gericht. Sie sollen im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen Mann in Deutschland ausgespäht haben.