Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Statt psychiatrische Gutachten vorzulegen, reicht es seitdem aus, den Geschlechtseintrag im Pass beim Standesamt ändern zu lassen. Zuletzt ging die Nachfrage nach einer Änderung zurück.

Seit knapp einem Jahr gilt das Selbstbestimmungsrecht, und der Geschlechtseintrag lässt sich einfach im Standesamt ändern. In mindestens drei Großstädten haben das schon mehr als…

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Das Selbstbestimmungsgesetz gerät immer wieder in die Kritik: Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen warnen vor Risiken für Gefangene, wenn biologische…