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Bundesrat für Ende des „begleiteten“ Trinkens

Berlin (dpa) - Der Bundesrat macht sich für ein Ende des „begleiteten“ Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren stark. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen. Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer „sorgeberechtigten Person“ ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.Die bisherige Ausnahmeregelung stehe „im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes“, heißt es in der Entschließung, die auf einen Antrag Bayerns zurückgeht. Alkoholkonsum mit 14 und 15 Jahren sei mit hohen Risiken verbunden. Gerade in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer verletzlichen Reifungsphase. Ein früher Erstkonsum sei zudem mit späteren „riskanten Konsummustern“ von Alkohol und anderen Substanzen verbunden.Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich erst Mitte Juni erneut für ein Verbot des „begleiteten“ Trinkens ausgesprochen. Bundesministerin Nina Warken (CDU) begrüßte dies.© dpa-infocom, dpa:250926-930-88027/1

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Timeline cronologica

  1. venerdì 26 settembre 2025·sueddeutsche.de

    Bundesrat für Ende des „begleiteten“ Trinkens

    Berlin (dpa) - Der Bundesrat macht sich für ein Ende des „begleiteten“ Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren stark. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einer…

  2. venerdì 26 settembre 2025·sueddeutsche.de

    Abstimmung im Bundesrat: CSU bekräftigt „Nein“ zum begleiteten Trinken

    Mit 14 oder 15 Jahren ist Alkohol-Trinken eigentlich verboten – es sei denn, es passiert in Begleitung. Unmöglich, findet selbst die CSU.