Es sei nicht auszuschließen, dass Koch Versicherungsansprüche als „nicht versicherter Unternehmer“ habe, urteilte das Bundessozialgericht. Das Verfahren müsse daher neu aufgerollt werden.

Das Bundessozialgericht prüft eine Versicherungsklage von Samuel Koch, 15 Jahre nach seinem dramatischen Sturz bei „Wetten, dass …?“

Samuel Koch kämpft seit Jahren um die Anerkennung seines Sturzes bei «Wetten, dass..?» als Arbeitsunfall. Warum das Gericht jetzt eine neue Wendung ins Spiel bringt und was das…