Der verurteilte Starkoch muss vorerst nicht zurück in Haft. Grund ist seine Krebserkrankung. Prüfungen der Staatsanwaltschaft laufen noch.

Es werde weiter geprüft, ob und wie die notwendige medizinische Behandlung des 76-Jährigen in Haft fortgesetzt werden könne, so die Münchner Staatsanwaltschaft. Schuhbeck leidet…

Der verurteilte Starkoch muss vorerst nicht zurück in Haft. Grund ist seine Krebserkrankung. Prüfungen der Staatsanwaltschaft laufen noch.