Im Parlament warf Hamburgs SPD-Innensenator Grote der AfD vor, Relativierung von Nationalsozialismus und Holocaust gehöre zu ihrer „Grunderzählung“. Das Landesverfassungsgericht weist die Klage der Rechtsaußen-Partei dagegen ab – eine bemerkenswerte Auslegung des Neutralitätsgebots für Regierungsmitglieder.

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein…

Für Innensenator Grote ist klar: Die AfD hat sich radikalisiert und die Relativierung des Holocaust gehört zu ihrer Grunderzählung. Die AfD hält das für unzulässig und zieht vors…

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein…

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und ist damit vors Verfassungsgericht gezogen –…

Im Parlament warf Hamburgs SPD-Innensenator Grote der AfD vor, Relativierung von Nationalsozialismus und Holocaust gehöre zu ihrer „Grunderzählung“. Das Landesverfassungsgericht…