Abu Walaa hat nach seiner Niederlage vor Gericht keinen Antrag auf Berufung gestellt, daher ist das Urteil um seine Ausweisung rechtskräftig. Ob er wirklich abgeschoben wird, muss allerdings noch entschieden werden.

Düsseldorf (dpa) - Das Urteil zur Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des…

Abu Walaa hat nach seiner Niederlage vor Gericht keinen Antrag auf Berufung gestellt, daher ist das Urteil um seine Ausweisung rechtskräftig. Ob er wirklich abgeschoben wird, muss…