Das Bundesverfassungsgericht versäumt es in seinem Spähsoftware-Urteil, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen.

Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.

Das Bundesverfassungsgericht versäumt es in seinem Spähsoftware-Urteil, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen.