Im Jahr 2017 änderten Union und SPD unter großem Protest die Strafprozessordnung. Nun hat das Verfassungsgericht über Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchungen entschieden.

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen und heimlich Handys durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür nun neue Grenzen.

Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.