Kommunen, die weniger Geld durch über das Finanzausgleichsgesetz erhalten, sollen eine Kompensation beantragen können. Zwölf Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Kommunen, die weniger Geld durch über das Finanzausgleichsgesetz erhalten, sollen eine Kompensation beantragen können. Zwölf Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Kommunen, die weniger Geld durch über das Finanzausgleichsgesetz erhalten, sollen eine Kompensation beantragen können. Zwölf Millionen Euro stehen zur Verfügung.