Urteil des IStGH: Haftstrafen für Milizenführer aus der Zentralafrikanischen Republik
Nach Massakern in der Zentralafrikanischen Republlik hat der Internationale Strafgerichtshof zwei Angeklagte für schuldig erklärt. Sie waren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.