Hannover (dpa/lni) - Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen an diesem Sonntag werden die Bürgermeister und Landräte wieder für acht Jahre statt wie zuletzt nur für fünf Jahre gewählt. Warum ist das so?Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die der Landtag Anfang 2025 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU beschlossen hat. Die AfD stimmte dagegen. Was die Änderung bewirken sollDas Ziel der Reform: Die längere Amtszeit soll die Ämter der sogenannten Hauptverwaltungsbeamten attraktiver für Bewerberinnen und Bewerber machen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte damals: „Das ist auch ein Teil der Fachkräftesicherung in den Kommunen, denn es ist wichtig, dass Frauen und Männer, die sich für einen solch anspruchsvollen Job interessieren, auch eine gewisse Phase haben, um zu wirken.“ Gerade kleinere Kommunen bräuchten dringend Menschen, die trotz Anfeindungen noch bereit seien, Verantwortung zu übernehmen, hieß es von den Grünen.Mehrere Wahlen ohne GegenkandidatenTatsächlich findet am Sonntag auch eine Reihe von Direktwahlen statt, bei denen es nur einen einzigen Kandidaten gibt, etwa in der Stadt Leer. Sollten diese Kandidaten trotzdem nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, müsste die Wahl dort laut dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz binnen sechs Monaten wiederholt werden.Für Rot-Grün bedeutete die Verlängerung der Amtszeiten im Übrigen eine Rolle rückwärts. Denn zu Beginn der ersten Koalition unter Ministerpräsident Stephan Weil waren Ende 2013 die Amtszeiten der Kommunalvorsteher noch von acht auf fünf Jahre verkürzt worden.© dpa-infocom, dpa:260913-930-676912/1
Warum Bürgermeister wieder für acht Jahre gewählt werden
Hannover (dpa/lni) - Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen an diesem Sonntag werden die Bürgermeister und Landräte wieder für acht Jahre statt wie zuletzt nur für fünf Jahre gewählt. Warum ist das so?Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die der Landtag Anfang 2025 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU beschlossen hat. Die AfD stimmte dagegen. Was die Änderung bewirken sollDas Ziel der Reform: Die längere Amtszeit soll die Ämter der sogenannten Hauptverwaltungsbeamten attraktiver für Bewerberinnen und Bewerber machen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte damals: „Das ist auch ein Teil der Fachkräftesicherung in den Kommunen, denn es ist wichtig, dass Frauen und Männer, die sich für einen solch anspruchsvollen Job interessieren, auch eine gewisse Phase haben, um zu wirken.“ Gerade kleinere Kommunen bräuchten dringend Menschen, die trotz Anfeindungen noch bereit seien, Verantwortung zu übernehmen, hieß es von den Grünen.Mehrere Wahlen ohne GegenkandidatenTatsächlich findet am Sonntag auch eine Reihe von Direktwahlen statt, bei denen es nur einen einzigen Kandidaten gibt, etwa in der Stadt Leer. Sollten diese Kandidaten trotzdem nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, müsste die Wahl dort laut dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz binnen sechs Monaten wiederholt werden.Für Rot-Grün bedeutete die Verlängerung der Amtszeiten im Übrigen eine Rolle rückwärts. Denn zu Beginn der ersten Koalition unter Ministerpräsident Stephan Weil waren Ende 2013 die Amtszeiten der Kommunalvorsteher noch von acht auf fünf Jahre verkürzt worden.© dpa-infocom, dpa:260913-930-676912/1














