Wer darf am Oktoberfest ein Bierzelt aufstellen? Ein Wirt prangert die tradierte Ordnung auf der Wiesn an. Eine Woche vor dem Fest landet der Streit vor Gericht.11.09.2026, 15.29 Uhr4 LeseminutenNächste Woche geht es wieder los mit dem Oktoberfest. Ein Münchner Wirt wehrte sich gegen die Vergabe der grossen Festzelte.Felix Hörhager / DPADas Münchner Oktoberfest ist das grösste Volksfest der Welt. Für die Stadt und ihre Wirtsleute ist es ein Riesengeschäft. Im vergangenen Jahr strömten in den sechzehn Tagen 6,5 Millionen Gäste auf die Wiesn und tranken ebenso viele Mass Bier. Aber wer darf ein Bierzelt betreiben und wer nicht?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Eine Woche vor Beginn des diesjährigen Oktoberfests hat sich die Justiz mit dieser Frage beschäftigt. Denn ein Münchner Wirt mischt die Regeln der Bierzelt-Vergabe auf. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ist er nun aber zumindest vorläufig gescheitert.Der klagende Wirt Alexander Egger verlangt, dass die grossen Festzelte nach europäischem Vergaberecht verteilt werden. Die Standplätze müssten dann EU-weit ausgeschrieben werden. Bis heute vergibt die Stadt München die Plätze nach ihren eigenen Regeln. Sie entscheidet über Bewerbungen von Wirtsleuten nach einem Punktesystem. Es gibt Punkte für Kriterien wie Erfahrung, Tradition, Ortsansässigkeit oder Anziehungskraft.Wirt kritisiert unklare Regeln, Gericht sieht kein ProblemIn die grossen Festzelte passen bis zu 10 000 Personen.Michaela Stache / ReutersAlexander Egger führt mit seiner Frau das Lokal «Münchner Stubn» am Münchner Hauptbahnhof. In den vergangenen vier Jahren hatte er ein gleichnamiges kleines Zelt auf der Wiesn. Er hätte lieber ein grosses gehabt, doch seine Bewerbungen dafür wurden abgelehnt.Egger kritisiert, die Kriterien der Stadt seien für die Bewerber nicht nachvollziehbar und intransparent. Die Stadt weist den Vorwurf zurück. Vor dem Landesgericht griff Egger das Verfahren bei zwei konkreten Zelten an, dem Paulaner- und dem Schottenhammel-Zelt. Der Fall wirke sich aber auf die gesamte Vergabepraxis aus, schreibt die Deutsche Presse-Agentur.Diese Praxis der Stadt ist historisch gewachsen. Sieben der vierzehn grossen Zelte gehen traditionellerweise an sechs Münchner Brauereien. Zwei Zelte betreiben örtliche Schützenvereinigungen. Und die fünf restlichen vergibt die Stadt an Wirte, die sich bewerben. Seit Jahrzehnten gehen die Plätze immer wieder an dieselben.Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag mündlich über den Fall verhandelt. Es hat noch kein Urteil gefällt, aber eine vorläufige Einschätzung abgegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Der richterlichen Einschätzung nach ist der Antrag von Alexander Egger «unzulässig». Es gebe keine Betriebspflicht für die Bierzelte, und deshalb auch keine Dienstleistungskonzession, die vergaberechtlich relevant sei. Eine EU-weite Ausschreibung brauche es nicht.Einen finalen Entscheid wird das Gericht laut eigenen Angaben frühestens Mitte Oktober fällen. Aber sehr wahrscheinlich müssen sich die altgedienten Bierzeltbetreiber keine Sorgen mehr machen.Anfeindungen gegen den KlägerIn der Münchner Gastronomiebranche ist Alexander Eggers Angriff auf die tradierte Ordnung gar nicht gut angekommen. Die lokalen Wirtsleute befürchteten, dass es bei einem Erfolg von Eggers Klage vorbei wäre mit ihrer Vormachtstellung auf der Wiesn. Bei einer europaweiten Ausschreibung würden sich internationale Konzerne breitmachen, prognostizierten sie gegenüber diversen Medien. Auch die Stadt warnte davor.Gegen Alexander Egger, seine Familie und seine Mitarbeitenden gebe es Anfeindungen, sagte er kürzlich in einem Interview mit der «Süddeutschen Zeitung». «Die Aufregung hat ein Ausmass angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht», sagt Egger.Laut dem «Spiegel» hat ihn die Arbeitsgemeinschaft der kleinen Wiesn-Zelte aus dem Gremium geworfen. Auch aus dem Vorstand eines Gastronomieverbandes sei er ausgeschieden. Und in den sozialen Netzwerken sammeln sich unfreundliche Kommentare unter den Posts der «Münchner Stubn». Egger wird als Nestbeschmutzer beschimpft. Ein User schreibt: «Schleich Di von der Wiesn, aus der Stadt und aus diesem Bundesland!»Gewinn der Betriebe unbekanntDas Münchner Oktoberfest ist das grösste Volksfest der Welt.Felix Hörhager / DPAUm wie viel Geld es bei der Vergabe der grossen Festzelte eigentlich geht, ist unklar. Es gibt keine öffentlichen Zahlen zum Gewinn, den die Betreiberinnen und Betreiber in den zwei Oktoberfest-Wochen machen. Fest steht, dass die grossen Bierzelte ein Massengeschäft sind, und dass die Gäste darin ordentlich Geld ausgeben. Im Hofbräu-Zelt etwa haben 10 000 Personen Platz. Eine Tischreservation für zehn Personen kostet dort bis zu 4350 Euro für einen Abend.Auf das diesjährige Oktoberfest, das am kommenden Samstag beginnt, hat der Rechtsstreit noch keine Auswirkungen. Der Münchner Oberbürgermeister wird somit wie jedes Jahr pünktlich um 12 Uhr in der Festhalle Schottenhammel ein Bierfass anstechen und den Feierwütigen zurufen: «Ozapft is!»Alexander Eggers Zelt wird aber nicht aufgestellt sein, wie er der «Süddeutschen Zeitung» sagt. Er habe die Bewilligung für die «Münchner Stubn» erhalten wie in den anderen Jahren. Aber mit seiner Klage hat er sich zu viele Feinde gemacht.Passend zum Artikel