PfadnavigationHomeRegionalesNiedersachsen & Bremen«Tickende Zeitbombe» - der Maschsee-Mörder kommt vor GerichtStand: 05:06 UhrLesedauer: 4 MinutenDer verurteilte Mörder muss sich nun wegen Geiselnahme verantworten. (Archivbild)Quelle: Sebastian Kahnert/dpaAlexander K., der Maschsee-Mörder, steht erneut vor Gericht. Diesmal soll er in Düsseldorf eine Frau misshandelt haben. Ist er auch ein Geiselnehmer? Das dortige Landgericht soll es herausfinden.Vor 14 Jahren bringt ein Spaziergänger am Ufer des Maschsees in Hannover Fürchterliches ans Licht. In einer Mülltüte entdeckt er den Torso einer Frauenleiche. Die Spur führt bald zu Alexander K. Dessen damalige Freundin sagt aus: K. habe die Frau getötet und sie gezwungen, bei der Beseitigung der Leiche zu helfen.Nun steht der sogenannte Maschsee-Mörder erneut vor Gericht. Erneut soll eine Frau sein Opfer geworden sein. Angeklagt ist er diesmal wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Am kommenden Dienstag (15. September) startet der Prozess am Düsseldorfer Landgericht gegen den inzwischen 38-Jährigen.Seine Ex-Freundin hatte noch im Prozess in Hannover gewarnt: Alexander K. sei eine «tickende Zeitbombe», die jederzeit wieder hochgehen könne. Doch Mitte vergangenen Jahres kommt K. auf freien Fuß, weil er seine Strafe wegen Mordes abgesessen hat.«Ich hätte Dich lieber umbringen sollen»Laut Staatsanwaltschaft zieht der Deutsche im vergangenen Jahr zu seiner neuen Freundin nach Düsseldorf. Beide sollen über TikTok in Kontakt gekommen sein. Am 22. Dezember 2025 soll sie ihn von der Seite kennengelernt haben, vor der die Ex-Freundin gewarnt hatte.Laut Anklage setzte K. sich auf die Düsseldorferin und würgte sie mit beiden Händen für mehrere Sekunden: «Ich hätte Dich lieber umbringen sollen», soll er dabei gesagt haben. Wenige Tage später, am Neujahrstag 2026, soll es erneut zu einem Gewaltausbruch gekommen sein.Die Freundin des Mörders soll über ihr Mobiltelefon eine Sprachnachricht an ihren Ex-Freund gesandt haben. Alexander K. bekommt dies wohl mit. Daraufhin soll er sie in der Wohnung eingesperrt und sämtliche Schlüssel an sich genommen haben.«Willst Du, dass ich Dich töte?»Anschließend soll er sie aufgefordert haben, ihm das Mobiltelefon zu geben, damit er die Sprachnachricht abhören kann. Als die Freundin sich weigert, soll er sie gefragt haben: «Willst Du, dass ich Dich töte?».Dann soll er sie geschlagen, mit einer Säge bedroht und verletzt haben. Im Bad habe er sie an die Duscharmatur gefesselt. Falls sie um Hilfe rufe, werde er sie mit Waterboarding foltern, soll er ihr angedroht haben. Eine halbe Stunde lang habe er ihr dann kaltes Wasser über Kopf und Körper laufenlassen, wobei die Frau kaum Luft bekommen haben soll.Laut Anklage ließ er erst von ihr ab, als sie ihm ihr Mobiltelefon entsperrt habe. Sie habe eine Schnittverletzung sowie starke Hämatome an Handgelenken, am Kopf, Rücken und Gesäß erlitten. Kurz darauf war der damals noch 37-Jährige im Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen worden. Dabei soll er mit mehreren Messern bewaffnet gewesen sein.Der Maschsee-MordAlexander K. hatte 2012 in Hannover eine aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-jährige Prostituierte getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, stellte das Landgericht Hannover damals fest. Es wies den Mann 2013 in eine Psychiatrie ein und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes.Das Gericht stufte den von Gewaltfantasien getriebenen damals 25 Jahre alten Mann aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als vermindert schuldfähig ein. Deshalb verhängten die Richter trotz der Verurteilung wegen Mordes keine lebenslange Haftstrafe.Nur bei Heilung sollte er frei kommenDabei hatte auch ein psychiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten durchaus ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Weitere extreme Gewalttaten seien jederzeit denkbar und die Chancen einer Therapie klein, hatte der Psychiater ausgeführt. Nur bei einer Heilung sollte er auf freien Fuß kommen, hieß es damals.Auslöser für den Mord war, dass das Opfer sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig machte. In der Wohnung des Mörders hatten die Fahnder neben Messern und einer Armbrust auch ein Foto des rechtsradikalen norwegischen Massenmörders Anders Breivik gefunden.Seltsam mutet auch das weitere Verhalten von Alexander K. nach der Haft an: Nach übereinstimmenden Medienberichten versuchte er, seinen Mord medial und offenbar auch finanziell zu vermarkten.Auf TikTok soll er mit der Tat kokettiert haben. Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken, startet eine Spendenkampagne für seine eigene Resozialisierung und bot ein Buch an mit dem Titel «Der Maschseemörder». Sein Berliner Verteidiger wollte vor dem Prozess zu den Anklagevorwürfen keine Stellung nehmen.dpa-infocom GmbH
«Tickende Zeitbombe» - der Maschsee-Mörder kommt vor Gericht - WELT
Alexander K., der Maschsee-Mörder, steht erneut vor Gericht. Diesmal soll er in Düsseldorf eine Frau misshandelt haben. Ist er auch ein Geiselnehmer? Das dortige Landgericht soll es herausfinden.






