PfadnavigationHomeRegionalesHamburgProzess in Hamburg„Erschreckendes und schockierendes Ausmaß an Gewalt als Selbstjustiz“Stand: 17:21 UhrLesedauer: 2 MinutenIn dem Prozess ging es um versuchten Totschlag und schwere und gefährliche Körperverletzung Quelle: Christian Charisius/dpaDas Hamburger Landgericht bestraft drei Angeklagte für einen lebensgefährlichen Messerangriff. Der Vorsitzende Richter findet deutliche Worte für die „Bestrafungsaktion“.GoogleKlicken Sie hier, um sich Artikel von WELT in der Google-Suche bevorzugt anzeigen zu lassen.Jetzt aktivierenNach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Mann in Hamburg-Billstedt hat das Landgericht drei Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Männer wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie das Oberlandesgericht mitteilte.Einer der drei Angeklagten erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und vier Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten.Lesen Sie auchNach Überzeugung der Kammer hatten die drei Männer am 3. Januar 2024 einen damals 27-Jährigen nach einer Verfolgung in einer Tankstelle an der Billstedter Hauptstraße gemeinsam mit weiteren Beteiligten angegriffen. Der Mann sei mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Die Angeklagten hätten den Tod des Opfers dabei billigend in Kauf genommen.Selbstjustiz mit KomplizenNach den Feststellungen des Gerichts sollen die Männer den damals 27-Jährigen gemeinsam mit bis zu zwölf weiteren Personen verfolgt und angegriffen haben, um ihn zu bestrafen. Hintergrund war demnach ein Vorfall drei Tage zuvor, bei dem der spätere Geschädigte gemeinsam mit zwei weiteren Menschen einen der Verurteilten angegriffen und verletzt haben soll.Der Vorsitzende Richter sprach von einem „erschreckenden und schockierenden Ausmaß an Gewalt als Selbstjustiz“. Der Geschädigte sei infolge der Tat dauerhaft geistig und körperlich behindert.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verfahrensbeteiligten können binnen einer Woche Revision einlegen.lno/jlau
Prozess in Hamburg: „Erschreckendes und schockierendes Ausmaß an Gewalt als Selbstjustiz“ - WELT
Das Hamburger Landgericht bestraft drei Angeklagte für einen lebensgefährlichen Messerangriff. Der Vorsitzende Richter findet deutliche Worte für die „Bestrafungsaktion“.






