Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern

7. September 2026, 18:42 Uhr

Wer wählen will, muss seinen Willen zum Ausdruck bringen können, sagt Landeswahlleiter Christian Boden. (Archivbild)

© Markus Scholz/​dpa

Bei der Landtagswahl am 20. September dürfen auch demente Menschen wählen. Das hat Landeswahlleiter Christian Boden klargestellt. Allerdings schränkte er in einem Forum bei NDR 1 Radio MV ein: «Der demente Mensch muss in der Lage sein, eine Willenserklärung zu äußern.»